Allgemeine Geschäftsbedingungen Vanessa Serbinis Photography
​ 1. Definitionen
1.1 Werk
Das fotografische und/oder gestalterische Werk, kurz Werk genannt, bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin/Gestalterin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.
1.2 Kunde
Der Kunde ist die Person, die die fotografische und/oder gestalterische Arbeit bei der Fotografin mündlich, schriftlich oder online bestellt.
1.3 Parteien
Die Parteien sind Vanessa Serbinis Photography und der Kunde.​​​
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2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Vanessa Serbinis Photography (im folgenden «Fotografin») durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder (im folgenden «fotografische Arbeit»).
2.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen ihm und der Fotografin an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
2.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.​
2.4 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
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3. Vertragsschluss und Gegenstand
3.1 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von der Fotografin vorgelegte Angebot, einschliesslich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
3.2 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder telefonisch erfolgen, muss jedoch von der Fotografin bestätigt werden.
3.3 Die Eltern sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fotografin von den Newborns oder Babies Fotos produzieren darf. Insbesondere sind die Eltern damit einverstanden, dass die Fotografin, zwecks Erstellung der Fotos, die Newborns oder Babies leicht berühren und bewegen muss, um sie in eine korrekte Position zu bringen.
3.4 Der schriftliche Vertrag «Shootingvertrag» wird am Tag des vereinbarten Shootings von den Parteien unterzeichnet.
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4. Vergütung
4.1 Für die Erstellung der Fotos und deren Bearbeitung einschliesslich weiteren vereinbarten Leistungen wird eine Pauschale verrechnet. Reisekosten über 20km werden separat mit einem Tarif von 70 Rappen pro Kilometer berechnet.
4.2 Die Zahlung erfolgt per Rechnung und ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
4.3 Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, wird eine schriftliche Mahnung erhoben. Bei der zweiten und dritten schriftlichen Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von je CHF 30.- fällig. Wird die Rechnung auch nach der dritten und letzten Mahnung nicht beglichen, wird die Betreibung eingeleitet.
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5. Terminannullierungen und Terminvereinbarungen
5.1 Vereinbarte Termine mit Vanessa Serbinis Photography sind immer verbindlich, seien dies mündliche oder schriftlich vereinbarte Termine.
5.2 Wenn nicht bis zu 24 Stunden vor dem Fotoshooting storniert wird, steht der Fotografin eine Ausfallsentschädigung in Höhe von CHF 100.- zu.
5.3 Bei einer Stornierung weniger als 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nicht-Erscheinen des Kunden ohne Abmeldung, wird die gesamte Pauschale gemäss Ziff. 4.1 des Fotoshootings fällig.
5.4 Kann das Fotoshooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophe) nicht ausgeführt werden, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Die Fotografin wird dem Kunden einen neuen Termin vorschlagen.
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6. Ausführung der fotografischen Arbeit
6.1 Die Gestaltung der fotografischen Arbeit bleibt vollkommen dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
6.2 Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird von der Fotografin gestellt.
6.3 Die Requisiten wie Babykleidung und Accessoires, Tücher, Körbe etc. werden von der Fotografin gestellt. Die Fotografin wird versuchen, sich den Wünschen der Kunden in Bezug auf Posen und Bildgestaltung zu entsprechen, tut dies aber ausschliesslich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Beachtung der Sicherheit der Newborns und Babies.
6.3 Erfüllungsort ist der Wohnort des Kunden oder ein anderer vom Kunden gewünschter Ort.
7. Haftung der Fotografin
7.1 Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
7.2 Der Kunde hat eine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferung des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.
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8. Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden
8.1 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion in einer Onlinegalerie gezeigt werden, werden von der Fotografin ausgesucht. Der Kunde erhält dafür von der Fotografin ein Passwort zugeteilt.
8.2 Rohdateien werden grundsätzlich nicht abgegeben. Die Fotografin verwahrt nur die Rohdaten der Fotos, welche dem Kunden in der Onlinegalerie zugängig gemacht werden. Die restlichen Rohdaten werden bei Zustellung des Endproduktes an den Kunden vernichtet. Die Fotografin verwahrt die aufbereiteten Dateien für maximal 12 Monate und ist nach Ablauf dieser Zeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese zu vernichten.
8.3 Der Kunde erkennt an, dass es sich beim dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt.
8.4 Der Kunde darf die ihm zur Verfügung gestellten Bilder nicht ohne schriftliche Genehmigung ändern, ergänzen oder in irgendeiner Weise manipulieren.
8.5 Der Kunde bzw. die fotografierten Personen oder deren Eltern erklären sich mit der Unterschrift und "Ja" auf dem Vertragsdokument («Shootingvertrag») einverstanden, dass die entstandenen Bilder kostenlos zur Eigenwerbung der Fotografin benutzt werden dürfen (soziale Netzwerke, Webseite, Flyer, Inserate, Ausstellungen, Präsentationen etc.).
8.6 Der Kunde erhält das Nutzungsrecht für eine eingeschränkte, nicht kommerzielle Nutzung mit zwingender Quellenangabe bei nicht kommerziellen Veröffentlichungen. Alle Werke sind mit dem Urheberrechtsvermerk "Foto: Vanessa Serbinis Photography" oder «www.vanessaserbinis.com zu veröffentlichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Veröffentlichung.
8.7 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% der vereinbarten Pauschale gemäss Ziff. 4.1 zu zahlen.
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9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist schweizerisches Recht anwendbar.
9.2 Der Gerichtsstand ist Zürich.​​